IMMOBILIENBEWERTUNG
- Für den VERKAUF ist eine möglichst genaue Bestimmung des Verkehrswertes die Grundlage für einen zügigen Verkauf notwendig. Überhöhte Werte z.B. durch mathematische Ermittlung oder Kaufpreissammlungen aus der Vergangenheit können zu erheblichen Zeitverlusten führen.
- Für die ALTERSVORSORGE ist die Betrachtung des Wertes – bei Veräußerung im Alter, die Mietkostenersparnis in der Rentenphase und die Ermittlung des Modernisierungsaufwandes in der Rentenbezugszeit ein wesentlicher Bestandteil einer seriösen Altersvorsorgeberatung. Eine Altersvorsorgeberatung ohne die Immobilienwerte zu betrachten, kann keine Altersvorsorgeberatung sein, höchstens eine Verkaufsberatung von Altersvorsorgeprodukten.
- Für FINANZIERUNGEN ist der tatsächliche Immobilienwert ein wichtiger Faktor für die Höhe der zu verhandelnden Zinsen. Zu niedrige Immobilienwerte führen zu erheblich höheren Zinsen. Häufig steht und fällt eine Finanzierung mit dem Immobilienwert.
- Für VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNGEN sei es im Erbfall oder Scheidungen und sonstige Vermögensaufteilungen ist die richtige Feststellung der Immobilienwerte unumgänglich. Gerne sind wir in diesen Fällen auch über die Bewertung hinaus moderierend für die Parteien tätig. Nichts kosten mehr Geld und Nerven als Streitigkeiten über Vermögenswerte.
Als zusätzliche Leistung bieten wir ganzheitliche Unterstützung bei Vermögensauseinandersetzungen an.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu Vermögensauseinandersetzung.
Gutachten
Die Erstellung von Gutachten erfolgt nach der Immobilienwertermittlungs-verordnung (ImmoWertV) in Kraft getreten am 01.07.2010. Die bundesministeriellen Richtlinien (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertlinie sowie die Bodenrichtwertrichtlinie) ergänzen die ImmoWertV. Diese als „allgemein anerkannten Grundsätze“ bilden die Grundlage der modernen Wertermittlung. Ein Gutachten ist zu erstellen, wenn die Bewertung über den Eigengebrauch hinaus, Verwendung finden soll z.B. für Banken, Finanzamt, Vermögensauseinandersetzung oder als Vermögensnachweise.
Marktrecherche
Die Marktrecherche ist ein für den Eigengebrauch gedachte Anwendung. Es werden die wesentlichen Faktoren der ImmoWertV berücksichtigt. Aufwendige Beschreibungen und Belehrungen finden nicht statt. Diese dient als Grundlage für außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen z.B. bei Erbschaften, Scheidung, Schenkungen und für die Erschaftsplanung sowie als Grundlage für die Verkaufsvorbereitung.
Verkaufsvorbereitung
Als Grundlage für die Ermittlung des Angebotspreises dient die Marktrecherche.
Als BESONDERHEIT überprüfen wir den ermittelten Angebotspreis auf Finanzierbarkeit für die mögliche Käufergruppe auf Plausibilität. Eine Immobilie wird in der Regel nach Art, Zustand und Lage bewertet. Aufgrund der Attribute der Immobilie ist eine Zuordnung der Käuferschicht möglich. Die vorhandenen Einkünfte sind bekannt und lassen eine Schätzung der möglichen Finanzierungssummen zu. Stimmt die Finanzierungssumme etwa mit dem Angebotspreis überein, ist ein zügiger Verkauf möglich.
Wir prüfen den Zustand der Immobilie durch in Augenscheinnahme und ermitteln den Modernisierungsstau anhand von Erfahrungswerten. Diese Werte sind wichtig um mögliche Fehleinschätzung von Käufern – in der Regel zu hoch, qualifiziert entgegenzutreten. Das sorgt für Klarheit und mögliche Abzüge aufgrund des Zustandes werden richtig gestellt. Das erhöht den Kaufpreis und beschleunigt die Abverkaufszeiten.