AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Internet-Präsenz

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Versicherungen

Versicherungen

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind Bestandteil des Maklervertrages.

Immobilien makeln

Immobilien makeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Uwe Hildebrandt Immobilien und Finanzmanagement in der Folge auch „Makler“ genannt

1 Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und dem Makler Uwe Hildebrandt ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2 Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von dem Makler übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch des Maklers wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3 Angebote
Die Angebote des Maklers Uwe Hildebrandt erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird vom Makler nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4 Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung des Maklers Uwe Hildebrandt im Falle des Ankaufs oder der Anmietung.
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Makler  nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch des Maklers Uwe Hildebrandt  nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Der Makler hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme des Maklers, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

6 Provisionssätze

Für unsere Tätigkeit gelten die nachstehenden Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart. Es gelten folgende Berechnungsgrundlagen:

  1. a) Vermietung und Verpachtung

Für die Vermittlung oder den Nachweis von gewerblichen Miet-, Pacht oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen
• mit einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten zzgl. MwSt;
• mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten zzgl. MwSt;
• bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt;
Für die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnraummietverträgen erhalten wir eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung)
inkl. Mehrwertsteuer vom Vermieter. Der Mieter zahlt keine Provision. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend.

  1. b) Kauf

Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Grundstückskauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision Käuferprovision 6,18 % inkl. MwSt des Gesamtkaufpreises inklusive aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Abweichend von der allgemeinen Regelung sind die Wohnimmobilien. Hier tragen der Käufer und Verkäufer hälftig die Provision. Die Provison des Käufers ist nicht höher als der Anspruch des Maklers gegenüber dem Verkäufer. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht sich die Provision entsprechend.

Es kann auch vereinbart werden, dass die Provision geteilt oder vom Auftraggeber übernommen wird. Diese bedarf einer separaten Vereinbarung.

7 Doppeltätigkeit
Der Makler Uwe Hildebrandt ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

8 Vorkenntnis
Ist dem Kunden das vom Makler angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen dem Makler zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er dem Makler sämtliche Aufwendungen, die dem Makler dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

9 Rückfrageklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Abschluss des Hauptvertrages mit einem Interessenten beim Makler nachzufragen,  ob sich der Interessent infolge der Tätigkeit des Maklers mit dem Auftraggeber in Verbindung gesetzt hat.

Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler zur Einsicht in die Grundbuchakten und zur Rückfrage beim Notar.

10 Tippgeber-Provision
Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind:

  • die Immobilie bzw. das Grundstück ist dem Makler Uwe Hildebrandt nicht bereits bekannt,
  • die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild),
  • die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Kreis Pinneberg und Itzehoe sowie in Hamburg,
  • zwischen dem Makler und dem Tippgeber wurde eine schriftliche Vereinbarung über das Tippgeber-Geschäft abgeschlossen,
  • der Makler schließt einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach Nr. 6 dieser AGB vereinbart ist,
  • die Zahlung des wirtschaftlichen Kaufpreises darf nicht auf das Bankkonto des Tippgebers geleistet werden und
  • der Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein.

11 Haftungsbegrenzung / Gewähr

Trotz sorgfältiger Bearbeitung von Daten, Bildern und Unterlagen sind unsere Angaben in den Immobilienangeboten ohne Gewähr. Sie basieren auf den uns erteilten Informationen von unseren Auftraggebern. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben können wir nicht übernehmen. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrisse Maßangaben und Einrichtungsgegenstände enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht maßstabsgetreu sind. Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Es ist Sache des Kaufinteressenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Unsere Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kaufinteressent durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kaufinteressenten gegen uns beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

12 Informationspflicht nach VSBG
Der Makler Uwe Hildebrandt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Makler und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

13 Geldwäschegesetz

Wenn Sie schon öfter Immobilien erworben haben, dann wissen Sie auch, dass wir Ihre Personalien feststellen müssen. Grundlage ist das sogenannte Geldwäschegesetz. Laut Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG sind wir verpflichtet, bei einem Kaufinteresse, spätestens bei einer Reservierung der Immobilie oder Abschluss eines Maklervertrages, die Identität eines Kunden festzustellen und 5 Jahre lang aufzubewahren. Wir müssen folgende Daten von Ihnen dokumentieren: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität. Dies erfolgt mittels einer Kopie Ihres Personalausweises. Bei Firmen und juristischen Personen ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges notwendig. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen.

14 Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen nach erteilter Beauftragung ohne Angaben von Gründen, die Beauftragung – den Vertrag (Verkaufsauftrag Ihrer Immobilie) mit uns schriftlich in einem Brief per Post oder in einer Mail, zu widerrufen. Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts. Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

15   Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gesetzeskonform. MW verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen und die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Grundlage hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Telekommunikationsgesetze. Die vom Kunden erhaltenen Daten werden nur zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

16 Vertragsänderung.

Abweichungen oder Ergänzungen zu unseren Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.

17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Elmshorn.

18 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Kapitalanlage

Kapitalanlage

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind Bestandteil des Betreuungsvertrages. Diese ist die Grundlage für die gesetzeskonforme Zusammenarbeit. Wir bitten um Verständnis.

Immobilienbewertung

Immobilienbewertung

Sachverständigenleistungen und Gutachtenerstellung (AGB)

1. Allgemeines – Geltungsbereich
Allen Leistungen des Sachverständigen liegen diese Vertragsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Vertragsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, handeln. Auftraggeber im Sinne der Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

2. Auftragserteilung
Die Aufträge sind für den Sachverständigen erst verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art. Hierunter fallen insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern des Sachverständigen. Bestellt der Auftraggeber die Leistungen des Sachverständigen auf elektronischem Wege, wird der Sachverständige den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von dem Sachverständigen gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden Vertragsbedingungen des Sachverständigen per E-Mail zugesandt.

3. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
Bei einem Fernabsatzvertrag hat ein Verbraucher das Recht seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Sachverständigen oder durch Rücksendung der Leistung, sofern tatsächlich möglich, zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Sachverständige ist nicht verpflichtet, vor Ablauf der Widerrufsfrist bzw. vor Erlöschen des Widerrufsrechtes seine vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

4. Leistungen
Der Sachverständige wird seine Leistungen unparteiisch, neutral und gewissenhaft, entsprechend den anerkannten Regeln, unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen. Der Auftraggeber wird dem Sachverständigen sämtliche Informationen erteilen, die dieser zur sachgemäßen Erledigung der Leistungen benötigt. Der Umfang der von dem Sachverständigen zu erbringenden Leistung wird bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Ergibt sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages, dass Änderungen und Erweiterungen dieses Auftragsumfanges erforderlich sind, wird vor einer weiteren Tätigkeit des Sachverständigen der geänderte Auftragsumfang sowie die Änderungen der Vergütung schriftlich vereinbart. Sollte keine Einigung zu Stande kommen und ein Festhalten am Vertrag dem Auftraggeber im Hinblick auf Erweiterung des Auftrages unzumutbar sein, kann er den Vertrag kündigen. Dem Sachverständigen steht auch in diesem Fall die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu.

5. Auftraggeberpflichten
Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich sowie rechtzeitig dem Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden zwei Absätze geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit nicht den Sachverständigen ein Mitverschulden trifft.

6. Geheimhaltung
Der Sachverständige beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht. Der Sachverständige trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. Der Sachverständige kann von den schriftlichen Unterlagen, die dem Sachverständigen zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen für die Unterlagen machen. An den erbrachten Dienstleistungen behält sich der Sachverständige die Urheberrechte ausdrücklich vor. Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Leistungen von dem Sachverständigen schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des Auftrags den Sachverständigen erstellte Gutachten bzw. die von dem Sachverständigen erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

7. Zahlungsbedingungen
Das dem Sachverständigen zustehende Honorar wird mit Beendigung des Auftrags fällig und ist umgehend nach Vorlage der Rechnung, spätestens bis zu dem darin angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Sachverständige ist berechtigt einen Vorschuss von 50 % der vereinbarten bzw. absehbaren Kosten zu verlangen, sobald die Besichtigung des Objektes stattgefunden hat. Der Sachverständige ist gegen Unternehmen berechtigt, Erhöhungen der Umsatzsteuer, die zwischen Vertragsschluss und Rechnungsstellung eintreten und vom Auftragnehmer steuerlich zu beachten sind, an den Auftraggeber weiterzugeben. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Erhöhung der Umsatzsteuer mehr als vier Monate verstrichen sind. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage, z. B. zu den Sätzen der AIHonO – vereinbart worden ist, gilt die bei Auftragserteilung gültige Preisliste des Sachverständigen. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten erst dann als Zahlung, wenn sie endgültig gutgeschrieben worden sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung oder das Gegenrecht ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung des Kostenvorschusses nach dem ersten Absatz dieser Bestimmung in Verzug, so kann der Sachverständige nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens hat der Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Sollten dem Sachverständigen Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist der Sachverständige berechtigt, vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. Auch kann der Sachverständige in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 15 % der Vergütung, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, Zahlungseinstellung, Eröffnung des lnsolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.

8. Fristen
Leistungszeiten, die der Sachverständige angegeben hat, sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart. Vereinbarte verbindliche Termine für die Erbringung der Leistung des Sachverständigen bzw. der Durchführung der Leistungen beginnen mit Vertragsschluss, bei Verbraucher mit Ablauf der Widerrufsfrist nach § 355 BGB. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart wurde, oder Unterlagen des Auftraggebers benötigt werden, beginnt der Lauf der Frist frühestens nach Eingang der Unterlagen bzw. Gutschrift der Vorauszahlung. Der Sachverständige haftet für Verzugsschäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten gelegt werden kann.

9. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei die Kündigung in ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung liegt für den Auftraggeber insbesondere dann vor, wenn der Sachverständige nach vorheriger fruchtloser Abmahnung seine Sachverständigenpflichten grob verletzt. Für den Sachverständigen liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkung trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiterhin verweigert, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise auf den Inhalt des Gutachtens einzuwirken sowie wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät. Wird der Vertrag seitens des Auftraggebers aus wichtigem Grund gekündigt, so stehen dem Sachverständigen die vereinbarten Vergütungen nur für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen zu, dies auch nur dann, wenn diese für den Auftraggeber verwendbar sind. Bei einer Kündigung durch den Sachverständigen verbleiben diesem die vereinbarten Vergütungsansprüche. Anzurechnen sind ersparte Aufwendungen. Vorbehaltlich des Nachweises eines größeren Schadens beträgt die in diesem Falle zu bezahlende Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen 15 % der vereinbarten Vergütung für die von dem Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen. Die erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten, auch wenn es sich dabei um für den Auftraggeber nicht verwertbare Teilleistungen handelt.

10. Gewährleistung
Soweit der Sachverständige Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass der Sachverständige keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen. Ansonsten kann der Sachverständige bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Sachverständigen durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Neuerstellung (Nachlieferung). Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern der Sachverständige die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich anzuzeigen. Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.

11. Haftung
Für Schäden haftet der Sachverständige nur, wenn ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten nachgewiesen werden kann. Auch in diesem Fall ist die Ersatzpflicht des Sachverständigen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Fall, dass der Sachverständige eine Pflicht verletzt, aus der sich typischerweise Gefahren für Leben und Gesundheit ergeben und daher eine Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit besteht, ist deren Höhe auf einen Betrag von € 200.000,00 für Sach- und Vermögensschäden begrenzt.

12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag und Gerichtsstand ist, wenn er mit einem Unternehmer geschlossen ist, der Sitz des Sachverständigen. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen des Sachverständigen gegen den Auftraggeber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und der Sachverständige verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck der Ungültigen möglichst nahe kommt.