IMMOBILIENBEWERTUNG

Der richtige Wert einer Immobilie ist die Basis diversen Handlungen absolut notwendig.

  • Für den VERKAUF ist eine möglichst genaue Bestimmung des Verkehrswertes die Grundlage für einen zügigen Verkauf notwendig. Überhöhte Schätzwerte z.B. durch mathematische Ermittlung oder Kaufpreissammlungen aus der Vergangenheit können zu erheblichen Zeitverlusten führen.
  • Für die ALTERSVERSORGUNG ist die Betrachtung des Wertes – bei Veräußerung im Alter, die Mietkostenersparnis in der Rentenphase und die Ermittlung des Modernisierungsaufwandes in der Rentenbezugszeit ein wesentlicher Bestandteil einer seriösen Altersvorsorgeberatung. Eine Altersvorsorgeberatung ohne die Immobilienwerte zu betrachten kann keine Altersvorsorgeberatung sein, höchstens eine Verkaufsberatung von Altersvorsorgeprodukten.
  • Für FINANZIERUNGEN ist der tatsächliche Immobilienwert ein wichtiger Faktor für die Höhe der zu verhandelnden Zinsen. Zu niedrige Immobilienwerte führen zu erheblich höheren Zinsen. Häufig steht und fällt eine Finanzierung mit dem Immobilienwert.
  • Für VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNGEN sei es im Erbfall oder Scheidungen und Vermögensaufteilungen ist die richtige Feststellung der Immobilienwerte unumgänglich. Gerne sind wir in diesen Fällen auch über die Bewertung hinaus moderierend für die Parteien tätig. Nichts kosten mehr Geld und Nerven als Streitigkeiten über Vermögenswerte.

Zusätzlich zur Bewertung bieten wir die aktive Moderation und Beistand bei Einigungsprozessen an.

Gutachten

Die Erstellung von Gutachten erfolgt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Kraft getreten am 01.07.2010. Die bundesministeriellen Richtlinien (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertlinie sowie die Bodenrichtwertrichtlinie) ergänzen die ImmoWertV. Diese als „allgemein anerkannten Grundsätze“ bilden die Grundlage der modernen Wertermittlung. Ein Gutachten ist zu erstellen, wenn die Bewertung über den Eigengebrauch hinaus, Verwendung finden soll z.B. für Banken, Finanzamt, Vermögensauseinandersetzung oder als Vermögensnachweis.

Marktrecherche

Die Marktrecherche ist ein für den Eigengebrauch gedachte Anwendung. Es werden die wesentlichen Faktoren der ImmoWertV berücksichtigt. Aufwendige Beschreibungen und Belehrungen finden nicht statt. Diese dient als Grundlage für außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen z.B. bei Erbschaften, Scheidung, Schenkungen und für die Erbschaftsplanung sowie als Grundlage für die Verkaufsvorbereitung.

Verkaufsvorbereitung

Als Grundlage für die Ermittlung des Angebotspreises dient die Marktrecherche.

Als BESONDERHEIT überprüfen wir den ermittelten Angebotspreis auf Finanzierbarkeit für die mögliche Käufergruppe auf Plausibilität. Eine Immobilie wird in der Regel nach Art, Zustand und Lage bewertet. Aufgrund der Attribute der Immobilie ist eine Zuordnung der Käuferschicht möglich. Die vorhandenen Einkünfte sind bekannt und lassen eine Schätzung der möglichen Finanzierungssummen zu. Stimmt die Finanzierungssumme etwa mit dem Angebotspreis überein, ist ein zügiger Verkauf möglich.

Wir prüfen den Zustand der Immobilie durch in Augenscheinnahme und ermitteln den Modernisierungsstau anhand von Erfahrungswerten. Diese Werte sind wichtig um mögliche Fehleinschätzung von Käufern – in der Regel zu hoch, qualifiziert entgegenzutreten. Das sorgt für Klarheit und mögliche Abzüge aufgrund des Zustandes werden richtig gestellt. Das erhöht den Kaufpreis und beschleunigt die Abverkaufszeiten.

 

 

 

Sie möchten verkaufen oder ein Gutachten?

Als Sachverständiger für Immobilienbewertung (WAK) stellt sich die Frage, wofür benötige ich eine Bewertung z.B. Verkauf, Vermögensauseinandersetzung oder Erbschaftsfragen. Der Aufwand für die Erstellung einer qualifizierten Bewertung hängt vom Kundenwunsch ab.

Für den Verkauf wird in der Regel kein Gutachten benötigt. Der Wert der Immobilie findet sich im Kaufpreis des geschlossenen Kaufvertrages wieder. Die Ermittlung des möglichste genauen Angebotspreis entscheidet über die Geschwindigkeit des Verkaufes und damit zur Vermeidung von Verlusten durch lange Verkaufszeiten.

 

Wir beraten Sie gerne verbindlich!

Wenn Sie Fragen haben oder eine erste Beratung wünschen, rufen wir Sie gerne zurück.