VERTRETER KONTRA MAKLER

Die wesentlichen Unterschiede sind:


Makler werden vom KUNDEN beauftragt und bedient sich den Produktanbietern um die Kundenwünsche unabhängig und bedarfsgerecht zu bedienen.

Der Verkäufer, Ausschließlichkeitsvertreter, Handelsvertreter, Generalagent und sogenannte Berater sind im Auftrag ihres ARBEITGEBERS unterwegs und versuchen meistens bestmöglich die Interessen des ARBEITGEBERS und des KUNDEN überein zu bringen. Die Handlungsspielräume für den Erfüllungsgehilfen sind durch die Vorgaben, Produktqualität und Betriebsvorgaben, durch den ARBEITGEBER eingeschränkt.