IMMOBILIEN UND FINANZIERUNGEN
Die wesentlichen Unterschiede sind:
Der Verkäufer, Ausschließlichkeitsvertreter, Handelsvertreter, Generalagent und sogenannte Berater sind im Auftrag ihres ARBEITGEBERS unterwegs und versuchen meistens bestmöglich die Interessen des ARBEITGEBERS und des KUNDEN überein zu bringen. Die Handlungsspielräume für den Erfüllungsgehilfen sind durch die Vorgaben, Produktqualität und Betriebsvorgaben, durch den ARBEITGEBER eingeschränkt.