VERSICHERUNGEN

Die Eigentümer von Immobilien und deren Inhalt möchten gegen Beschädigung und Verlust geschützt werden.

In den meisten Fällen werden die Immobilienwerte von Versicherungsvertretern oder Versicherungsmakler ohne Immobilienkompetenz festgelegt. Dieses führt zu Überversicherungen – zu hohe Prämien oder Unterversicherung- im Schadensfall hoher Eigenanteil bei der Schadensregulierung in der Folge häufig Finanzierungskosten.

Durch unsere Kompetenz im Immobilienbereich können wir das Immobilienbesitz richtig einschätzen und auch die bestehenden Versicherungen Anpassungen qualifiziert erwirken.

Die Hausratversicherung (Privatbereich) oder die Betriebsinhaltsversicherung (Gewerblicher Bereich) sichert die Gegenstände die sich im Gebäude bzw. auf dem Grundstück befinden. Was einfach Klingt ist im Detail sehr spezell. Die Schadenregulierung beginnt mit der richtigen Erfassung und Dokumentation des Versicherten Gegenstände. Wir stehe auf der Seite der Kunden (Makler), wir führen die Verhandlungen mit den Versicherungen und den entsendeten Sachverständigen durch. Aufgrund unserer Erfahrung werden sämtliche Forderungen(Schäden) geltend gemacht und die Versicherung zu größt mögliche Leistungserbringung motivieren.

Gebäudeversicherung

Die Ersellung von Gutachten erfolgt nach den Immobilienwertermittlungs-verordnung (ImmoWertV) in Kraft getreten am 01.07.2010. Die bundesministeriellen Richtlinien (Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertlinie sowie die Bodenrichtwertrichtlinie) ergänzen die ImmoWertV. Diese als „allgemein anerkannten Grundsätze“ bilden die Grundlage der modernen Wertermittlung. Ein Gutachten ist zu erstellen, wenn die Bewertung über den Eigengebrauch hinaus, Verwendung finden soll z.B. für Banken, Finanzamt, Vermögensauseinander-sätzung oder als Vermögensnachweise.

Hausrat/Betriebsinhalt

Die Marktrecherche ist ein für den Eigengebrauch gedachte Anwendung. Es werden die wesentlichen Faktoren der ImmoWertV berücksichtig. Aufwendige Beschreibungen und Belehrungen finden nicht statt. Diese dient als Grundlage für aussergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen z.B. bei Erbschaften, Scheidung, Schenkungen und für die Erschaftplanung sowie als Grundlage für die Verkaufsvorbereitung.

Schadensregulierung

Als Grundlage für die Ermittlung des Angebotspreises dient die Marktrecherche.

Als BESONDERHEIT überprüfen wir den ermittelten Angebotspreis auf Finanzierbarkeit für die mögliche Käufergruppe auf plausibilität. Eine Immobilie wird in der Regel nach Art, Zustand und Lage bewertet. Aufgrund der Atribute der Immobilie ist eine Zuordnung der Käuferschicht möglich. Die vorhandenen Einkünfte sind bekannt und lassen eine Schätzung der möglichen Finanzierungssummen zu. Stimmt die Finanzierungssumme etwa mit dem Angebotspreis überein, ist ein zügiger Verkauf möglich.

Wir prüfen den Zustand der Immobilie durch in Augenscheinnahme und ermitteln den Modernisierungsstau anhand von Erfahrungswerten. Diese Werte sind wichtig um mögliche Fehleinschätzung von Käufern – in der Regel zu hoch, qualifiziert entgegen zu treten. Das sorgt für Klarheit und mögliche Abzüge aufgrund des Zustandes werden richtig gestellt. Das erhöht den Kaufpreis und beschleunigt die Abverkaufszeiten.

 

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Wir sind Immobilienfachleute mit langjähriger Erfahrung und bieten alle Dienstleistungen rund um die Vermarktung und Verwaltung Ihrer Immobilie.

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